Stadt Luzern

34-jährige Betrügerin in Luzern vor Kriminalgericht

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Eine 34-jährige Frau muss sich am (heutigen) Montag vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten, weil sie mutmasslich über 100'000 Franken ergaunert hat. Sie brachte unter anderem einen 74-Jährigen dazu, ihr 55'000 Franken auszuhändigen. Als Gegenleistung bot sie ihm Sex und Zärtlichkeit an. Nun soll sie ein halbes Jahr ins Gefängnis.

Luzerner Krimialgericht
Das Kriminalgericht des Kantons Luzern am Alpenquai in der Stadt Luzern am Donnerstag, 2. Juli 2020. - Keystone

In einem Luzerner Gratisanzeiger hatte die Beschuldigte laut Anklageschrift 2014 ein Inserat aufgeschaltet. Darin schrieb sie, sie sei eine junge, alleinerziehende Mutter und brauche dringend ein privates Darlehen. Ein damals 74-jähriger Mann kontaktierte sie. Kurz darauf kam es zu einem ersten Treffen.

Die Beschuldigte gab an, ihr Mann habe sie verlassen, sie habe zwei kleine Kinder, eines davon sei krank und vor wenigen Monaten habe sie Zwillinge tot geboren. Der Mann gab ihr 5000 Franken. Die Frau gab an, ihm das Geld zurückzuzahlen, sie unterzeichnete eine Quittung mit einem falschem Namen.

Als Gegenleistung für das zinslose Darlehen kam es bei der Geldübergabe - wie bereits beim Telefongespräch vereinbart - zu sexuellen Handlungen, allerdings ohne Geschlechtsverkehr.

In der Folge trafen sich die beiden weitere Male, wobei die Beschuldigte den Mann immer wieder um Geld bat. Sei es für einen Zahnarztbesuch, ein Autoleasing oder eine Operation für ihr Kind. Sie ergaunerte sich bei diesem Mann gesamthaft 55'000 Franken, zahlte das Geld nie zurück. Danach brach sie den Kontakt ab. Der Mann kannte weder ihren richten Namen noch ihre Adresse.

In Wirklichkeit war die Frau weder alleinerziehende Mutter von zwei Kindern noch war ihr Kind krank. Sie lebte mit ihrem Ehemann zusammen und ihr einziges, gesundes Kind wohnte bei dessen Vater. Unterhaltszahlungen für ihre Tochter leiste die Frau keine.

Weiter erhielt die Beschuldigte von Sommer 2016 bis Frühjahr 2017 von mehreren Personen knapp 63'000 Franken und verwendete das Geld nicht für die angegebenen Verwendungszwecke, sondern um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und offene Rechnungen zu bezahlen. Sie tätigte auch Online-Bestellungen von rund 7000 Franken, ohne die Rechnungen je zu bezahlen.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten mehrfacher, teils gewerbsmässiger Betrug, mehrfache Urkundenfälschung, Pfändungsbetrug, mehrfaches Führen eines Motorfahrzeugs ohne Führerausweis sowie Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz vor. Für alle Vergehen soll sie zwei Jahre Freiheitsstrafe erhalten - 6 Monate davon unbedingt, 18 Monate bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren.

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