Auf den Kantonsstrassen im Baselbiet darf künftig Tempo 30 eingeführt werden. Die Regierung hat dafür die Voraussetzungen definiert.
Tempo-30-Zone
Ein Schild, das auf die Tempo-30-Zone und Lärmschutz hinweist. - dpa
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Die Baselbieter Regierung kommt dem Anliegen einiger Gemeinden nach: Obschon sie auf Kantonsstrassen die Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde grundsätzlich beibehalten will, erlaubt sie neu auch Tempo 30. Dies teilte die Regierung am Donnerstag mit.

Mehrere Baselbieter Gemeinden wollen Tempo 30 auf Kantonsstrassen einführen. Bislang waren tiefe Tempo-Limiten nicht möglich. Neu treten die Behörden auf Gesuche von Gemeinden ein, wenn benachbarte Gemeindestrassen bereits Tempo 30 aufweisen, oder der jeweilige Gemeinderat oder die Bevölkerung diese Höchstgeschwindigkeit beschlossen hat.

Gemeinden wie Binningen, Bottmingen, Oberwil, Therwil oder Birsfelden erhoffen sich, dass mit Tempo 30 der Strassenlärm vermindert wird. Zudem sollen Fussgänger auf denjenigen Strassen sicherer laufen, die keine Trottoirs aufweisen.

«Wir freuen uns, dass der Kanton endlich auch Tempo 30 zum Lärmschutz einsetzt», teilte der VCS beider Basel mit. Man hoffe, dass der öffentliche Verkehr nicht unter der tieferen Höchstgeschwindigkeit leiden werde.

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