Hölstein

    Strengere Parkraumkontrollen in Rübmatt und Kirchmatt

    Gemeinde Hölstein
    Gemeinde Hölstein

    Liestal,

    Die Gemeinde Hölstein lässt die Parkplätze Rübmatt und Kirchmatt extern kontrollieren und sorgt mit klaren Regeln für faire und sichere Parkverhältnisse.

    Hölstein. (Symbolbild) - bahnbilder.ch

    Wie die Gemeinde Hölstein informiert, lässt sie die Parkplätze Kirchmatt und Rübmatt durch die Firma 24 Security GmbH kontrollieren, um für alle gleiche und faire Parkbedingungen sicherzustellen.

    Die Einsätze des Sicherheitsunternehmens erfolgen im Rahmen eines Dienstleistungsauftrags mit der Gemeinde. Zeitpunkt und Ort der Kontrollen werden eigenständig durch das Sicherheitsunternehmen festgelegt. Probleme mit falsch parkenden Autos auf dem ganzen Gemeindegebiet können unabhängig von diesen Kontrollen jederzeit der Verwaltung gemeldet werden.

    Es gelten folgende Regeln: Parkieren ist nur mit Parkkarte erlaubt, die maximale Parkdauer beträgt sechs Stunden (ausgenommen Fahrzeuge mit gültiger Parkkarte). Kontrollen finden werktags (Montag–Freitag, ohne Feiertage) zwischen 7 und 19 Uhr statt.

    Parkieren auf Trottoirs bleibt verboten

    Im Zusammenhang mit der Parksituation auf den beiden Arealen weist der Gemeinderat darauf hin, dass das Parkieren auf Trottoirs gemäss den geltenden strassenverkehrsrechtlichen Vorschriften nicht zulässig ist.

    Diese Regelung dient insbesondere der Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger – darunter Kinder sowie mobilitätseingeschränkte Personen – und gewährleistet, dass die Gehwege jederzeit frei und sicher benutzbar bleiben.

    Dabei spielt es keine Rolle, ob in der Turnhalle Rübmatt eine Veranstaltung ist oder nicht. Die Parkierungsregeln müssen jederzeit eingehalten werden.

    Unrechtmässiges Parkieren wird geahndet

    Die Haltung der Gemeinde in solchen Fällen ist klar: Werden falsch parkierte Fahrzeuge auf den Arealen Rübmatt und Kirchmatt festgestellt, erfolgt eine Busse gestützt auf die Ordnungsbussenverordnung sowie das Strassenverkehrsgesetz.

    Die Kontrollen erfolgen nach festgelegten Grundsätzen. Dazu gehört unter anderem, dass zunächst eine Lagebeurteilung vorgenommen wird und Fahrzeuge je nach Situation mit einer kurzen Karenzfrist berücksichtigt werden können – etwa für kurzfristige Lade- und Entladetätigkeiten.

    Offensichtlich widerrechtlich parkierte Fahrzeuge, beispielsweise auf Trottoirs, werden in der Regel unmittelbar gebüsst. Mehrere Kontrollen pro Tag dienen dabei nicht der mehrfachen Ahndung, sondern der Überprüfung von länger abgestellten Fahrzeugen.

    Verbindliche Umsetzung der Parkvorschriften

    Ausgesprochene Parkbussen erfolgen entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Ein nachträglicher Erlass ist aus Gründen der Gleichbehandlung und Rechtssicherheit nicht möglich.

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    Kommentare

    User #5582 (nicht angemeldet)

    Eine weitere Gemeinde die zu viele Linke und Grüne hat.

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