Lauwil bietet zum Nachschiesskurs auf
Wie die Gemeinde Lauwil berichtet, wird allen Schiesspflichtigen befohlen, am 20. November 2021 an der Schiessanlage Lachmatt in Pratteln einzurücken.

Alle im Kanton Basel-Landschaft wohnhaften Schiesspflichtigen, die im Jahr 2021 das obligatorische Programm nicht oder nicht vollständig in einem anerkannten Schiessverein geschossen haben, erhalten hiermit den Befehl einzurücken: Am Samstag, 20. November 2021, Schiessanlage Lachmatt in Pratteln, 8.30 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16.30 Uhr. Sie sind im Rahmen des Militärversicherungsgesetzes gegen Unfall und Krankheit versichert.
Es werden keine persönlichen Marschbefehle zugestellt. Sie unterstehen dem Militärstrafrecht und das Nichterfüllen der Schiesspflicht wird disziplinarisch bestraft.
Erscheinen sollten Schiesspflichtige in der Jahreszeit angepasster Zivilkleidung, mitbringen sollten sie einen amtlichen Ausweis mit Foto, persönliches Sturmgewehr, Gewehrputzzeug, Gehörschutz, Schiessbrille (sofern im Dienstbüchlein eingetragen), Sackmesser, Dienstbüchlein, Militärischer Leistungsausweis, Schreiben Schiesspflicht 2021 mit Klebeetiketten (wenn vorhanden) und Erkennungsmarke. Das obligatorische Programm kann nur auf 300 Meter mit dem Sturmgewehr geschossen werden.
Schiesspflichtig sind alle Armeeangehörigen bis und mit Jahrgang 1987
Schiesspflichtig sind alle Armeeangehörigen bis und mit Jahrgang 1987, welche vor 2021 die Rekrutenschule absolviert haben (Soldat, Gefreiter, Obergefreiter, Korporal, Wachtmeister, Oberwachtmeister, Leutnant und Oberleutnant). Die Ausnahme bilden Armeeangehörige, welche die schriftliche Bestätigung für die Entlassung per 31. Dezember 2021 erhalten haben, sie sind nicht mehr schiesspflichtig.
Dispensationsgesuche wegen Krankheit oder Unfall sind unter Beilage des Dienst- und Schiessbüchleins bzw. des militärischen Leistungsausweises und eines Arztzeugnisses an das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz einzureichen.