Wie die Gemeinde Langenbruck mitteilt, müssen alle in den Strassenraum reichenden Bepflanzungen bis Ende August 2023 zurückgeschnitten werden.
Die Gemeindeverwaltung in Langenbruck.
Die Gemeindeverwaltung in Langenbruck. - Nau.ch / Werner Rolli
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Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Bäume und Sträucher die Strassenverkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Verantwortlich dafür sind die Liegenschaftsbesitzer.

Die Gemeinde bittet die Bevölkerung, ihre Bepflanzung bis Ende August 2023 auf das erforderliche Mass zurückzuschneiden.

Die Masse sind gesetzlich vorgeschrieben

Die Höhe muss mindestens 4,50 Meter (über der Fahrbahn), respektive 2,50 Meter (über dem Trottoir) betragen.

Die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung sowie die Sicht auf Strassensignale und Strassentafeln dürfen nicht beeinträchtigt sein.

Den Strassenraum bedrohendes Astwerk (Sturm, Schneelast) ist ebenfalls zu entfernen.

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