Kanton Basel-Landschaft: Zweiter Versuch für die Anwaltsprüfung soll möglich werden
Der Regierungsrat von Basel-Landschaft schickt eine Änderung des Anwaltsgesetzes in die Vernehmlassung. Juristische Praktika sollen besser angerechnet werden.

Die Anwaltsgesetze der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sind sehr ähnlich. Aufgrund der geografischen Nähe und der Tatsache, dass Anwältinnen und Anwälte aus beiden Kantonen regelmässig vor den Gerichten beider Kantone auftreten, wird eine möglichst vergleichbare Ausgestaltung der Anwaltsprüfungen in den beiden Nachbarskantonen angestrebt. Mit der vom Regierungsrat zur Vernehmlassung freigegebenen Änderung des Anwaltsgesetzes soll ein zweiter Wiederholungsversuch für die Anwaltsprüfung eingeführt und eine bessere Anrechnung von juristischen Praktika im Kanton Basel-Stadt ermöglicht werden.






