Baselland

    Kanton Basel-Landschaft: Tarifverfahren sollen künftig Gebühren kosten

    Kanton Basel-Landschaft
    Kanton Basel-Landschaft

    Liestal,

    Der Kanton Basel-Landschaft will eine Rechtsgrundlage für Gebühren bei Tarifverfahren schaffen. Die Teilrevision geht für drei Monate in die Vernehmlassung.

    Kanton Basel-Landschaft
    Warteraum (Symbolbild) - Keystone

    Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung zuhanden einer dreimonatigen Vernehmlassung verabschiedet. Mit der Teilrevision schlägt er die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren für Tarifverfahren vor. Die Tarife, nach denen die Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden, müssen von den Leistungserbringern und den Versicherern vertraglich vereinbart werden.

    Die entsprechenden Tarifverträge bedürfen der Genehmigung durch den Regierungsrat. Kommt keine vertragliche Einigung zustande, muss der Regierungsrat die Tarife festsetzen. Die entsprechenden Verfahren vor dem Regierungsrat sind im Kanton Basel-Landschaft derzeit kostenfrei.

    Kommentare

    Weiterlesen

    einstecken
    1'083 Interaktionen
    Wahl-Klatsche
    Chikungunya
    1 Interaktionen
    Tigermücke

    MEHR AUS BASELLAND

    Kanton Basel-Landschaft
    Kanton Basel-Landschaft
    Kanton Basel-Landschaft
    Kanton Basel-Landschaft