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    Kanton Basel-Landschaft: PUK zur Radicant-Beteiligung braucht länger

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    Liestal,

    Die Untersuchungskommission zur Beteiligung der Basellandschaftlichen Kantonalbank an der Radicant AG kann ihren Schlussbericht nicht bis Ende 2026 vorlegen.

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    Gemeindeverwaltung (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

    Der Landrat hat am 27. November 2025 (LRB 1471) eine Parlamentarische Untersuchungskommission betreffend Beteiligung der Basellandschaftlichen Kantonalbank an der Radicant AG (PUK Radicant) eingesetzt und sie beauftragt, innert Jahresfrist Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen. Die PUK nahm ihre Arbeiten mit der konstituierenden Sitzung am 15. Januar 2026 auf.

    Mit dem Bericht und Antrag an die Geschäftsleitung des Landrats vom 3. März 2026 betreffend das Budget 2026 verpflichtete sich die PUK, die Geschäftsleitung regelmässig über den Arbeitsstand und die voraussichtliche Termineinhaltung zu informieren. Mit Bericht vom 16. Juni 2026 hat die PUK die Geschäftsleitung des Landrats über den Zwischenstand und absehbare Verzögerungen in Kenntnis gesetzt. Mit dem vorliegenden Zwischenbericht informiert die PUK nun den Landrat.

    Sitzungstätigkeit und Sekretariat

    Von Mitte Januar bis Ende Juni 2026 tagte die PUK in einem zweiwöchentlichen Rhythmus. Nach den Sommerferien intensivierte sie ihre Tätigkeit erheblich: Von August bis Oktober 2026 führte die PUK rund 18 Hearings durch und tagte dafür teilweise zweimal wöchentlich, davon vereinzelt gar im Tagesrhythmus. Nach den Herbstferien tagte die PUK wieder in einem zweiwöchentlichen Rhythmus.

    Angesichts des hohen Arbeitsaufkommens wurde das PUK-Sekretariat von anfangs 30 % durch eine befristete Anstellung per Mitte April auf 100 %, per August 2026 auf 130 % erhöht. Diese Massnahmen wurden von der Geschäftsleitung des Landrats genehmigt.

    Externe Beratung

    Die PUK hat die Firma gw&p ag financial services advisory als externe Beratungsunterstützung im Bankbereich beauftragt. Aufgrund der verzögerten Dokumentenlieferung durch die Basellandschaftliche Kantonalbank (BLKB) konnte auch gw&p ihre Analysearbeiten nicht wie ursprünglich geplant abschliessen. Der Sachverständigen-Bericht von gw&p wird voraussichtlich im Dezember 2026 vorliegen.

    Dieser Bericht dient der PUK als Basis für ihren Schlussbericht.

    Zusammenarbeit mit der BLKB

    Ein zentrales Element der Untersuchung ist die Herausgabe der relevanten Akten durch die BLKB.

    Da das Landratsgesetz die Aktenherausgabe durch öffentlich-rechtliche Unternehmen des Kantons nicht explizit regelt, bestand die BLKB darauf, dass die Herausgabe auf «freiwilliger» Basis erfolge. Als heikelster Punkt erwies sich dabei der Persönlichkeits- und Datenschutz.

    Nach mehreren Verhandlungsrunden – unter Beizug des externen Anwalts der PUK – konnte am 20. April 2026 die «Mitwirkungs- und Vertraulichkeitsverständigung» von allen Seiten unterzeichnet werden.

    Beigezogene Akten

    Die PUK hat zwecks Aufarbeitung des Sachverhalts Akten vom Regierungsrat, von der Finanzkommission und von der BLKB einverlangt. Die Akten des Regierungsrats und der Finanzkommission wurden ihr per Ende März 2026 respektive Anfang April 2026 ausgeliefert.

    Die erste Dokumentenlieferung der BLKB erfolgte – basierend auf der erwähnten «Mitwirkungs- und Vertraulichkeitsverständigung» – am 8. Mai 2026; seither lieferte sie wöchentlich weitere Unterlagen. Die Mehrheit der bankinternen Dokumente lag ca. Ende Juli 2026 vor. Zwischenzeitlich wurden von Seiten PUK noch weitere «Dokumenten-Requests» gestellt, die von der BLKB zeitnah geliefert wurden.

    Sachverhaltsermittlung

    Die zahlreichen Protokolle, diverse E-Mail-Korrespondenzen sowie weitere interne Unterlagen bildeten die Grundlage für die Sachverhaltsermittlung. Das Bild wurde durch die Befragungen von Zeuginnen und Zeugen sowie auskunftserteilenden Personen ergänzt.

    Über die konkreten inhaltlichen Ergebnisse wird die PUK im Rahmen des Schlussberichts informieren. Bis dahin gilt für alle an der Untersuchung beteiligten und befragten Personen die Schweigepflicht.

    Verzögerungsgründe

    Die PUK hat ihre Arbeiten mit grossem Einsatz vorangetrieben. Der ursprünglich vom Landrat gesetzte Termin Ende Dezember 2026 für den Schlussbericht kann dennoch nicht eingehalten werden. Massgeblich dafür sind folgende Faktoren:

    Dokumentenlieferung der BLKB

    Wesentliche Grundlagenunterlagen der BLKB sind später eingetroffen als ursprünglich geplant. Da der Sachverständigen-Bericht von gw&p auf einer vollständigen Datengrundlage basieren muss, hat die verspätete Lieferung die gesamte Folgeplanung verzögert.

    Zahlreiche Anträge von Anwaltskanzleien

    In der bisherigen Untersuchung wurden zahlreiche Anträge seitens der anwaltlichen Vertretungen der eingeladenen Personen eingebracht. Die Prüfung und Behandlung der Anträge führten zu einem nicht unerheblichen Zeitaufwand. Die PUK kann nachvollziehen, dass die zur Befragung eingeladenen Personen ihre Möglichkeiten bestmöglich ausschöpfen.

    Sie stellt aber fest, dass die enge anwaltliche Begleitung der eingeladenen Personen erhebliche Ressourcen auf ihrer Seite bindet.

    Parallele Untersuchung der FINMA

    Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat eine parallele Untersuchung der radicant-Numarics-Transaktion eingeleitet. Ob und wann die PUK Einsicht in die FINMA-Berichterstattung erhält, ist derzeit ungewiss. Die PUK erachtet es als unabdingbar, die Ergebnisse der FINMA-Untersuchung zu kennen und in Bezug zum eigenen Bericht setzen zu können, bevor sie ihren Schlussbericht verabschiedet.

    Terminplanung

    Unter der Voraussetzung, dass keine weiteren unvorhergesehenen Verzögerungen eintreten, plant die PUK folgenden Ablauf:

    Sachverhaltsermittlung (4. Quartal 2026): Abschluss der Analyse der Unterlagen, Auswertung der Hearings sowie Sammlung und Prüfung der Erkenntnisse zur Erarbeitung des Sachverständigen-Berichts von gw&p.
    Beratung in der Kommission (1. Quartal 2027): Sichtung, politische Würdigung, Verfassen der Feststellungen und Empfehlungen sowie Verabschiedung des Schlussberichtsentwurfs.
    Konsultation (1./2. Quartal 2027): Konsultation des Schlussberichtsentwurfs bei den betroffenen Stellen und Behörden zwecks Gewährung des rechtlichen Gehörs.
    Finalisierung und Publikation (2. Quartal 2027): Bereinigung, Verabschiedung und Publikation des Schlussberichts sowie Beratung und Beschlussfassung durch den Landrat.

    Die PUK Radicant beantragt dem Landrat einstimmig mit 6:0 Stimmen, den Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen und die Frist zur Unterbreitung eines Berichts bis Ende Mai 2027 zu verlängern.

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