Hölstein erneuert die amtliche Vermessung des Baugebietes

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Liestal,

Wie die Gemeinde Hölstein mitteilt, wurden im Jahr 2021 die Erneuerung der amtlichen Vermessung im Landwirtschafts- und Waldgebiet durchgeführt.

Der Gemeinderat. - Symbolbild

In der Gemeinde Hölstein wurde in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. August 2021 die Erneuerung der amtlichen Vermessung im Landwirtschafts- und Waldgebiet nach den Vorschriften des Bundes und des Kantons Basel-Landschaft durchgeführt.

Die Darstellung der bezüglich der Lage und des Grenzverlaufes unveränderten Grundstücke können im kantonalen Geoinformationssystem oder anlässlich der öffentlichen Auflage von 20. Januar bis 19. Februar 2022 bei der Gemeindeverwaltung Hölstein während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Bei Fragen können sich die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer an den verantwortlichen Ingenieur-Geometer Peter Tschudin wenden.

Neben den Plänen für das Grundbuch resultieren neue Grundstücksflächen, ermittelt aus den Landeskoordinaten der bestehenden und vor Ort unveränderten Grenzpunkte. An der wahren Grösse der Grundstücke vor Ort hat sich nichts geändert.

Einsprache bis spätestens 19. Februar 2022

In den Liegenschaftsbeschrieben sind die bestehenden und die nach der Erneuerung der amtlichen Vermessung resultierenden Flächenmasse der Grundstücke, gerundet auf ganze Quadratmeter, aufgeführt. Die Flächendifferenz ist als Folge der unterschiedlichen Verfahren der Flächenberechnung bei der Erstvermessung (Abschluss 1932) und heute zu verstehen.

Es besteht kein Anrecht auf allfälligen Schadenersatz. Rechtsbildende Einsprache gegen den Plan für das Grundbuch kann die Grundeigentümerschaft erheben, wenn sie geltend macht, der Grenzverlauf des Grundstückes sei im Plan für das Grundbuch nicht richtig wiedergegeben.

Allfällige Einsprachen sind innerhalb der öffentlichen Auflagefrist bis spätestens 19. Februar 2022 schriftlich und begründet an den Gemeindeverwaltung Hölstein zu richten.

Nach Abschluss der öffentlichen Auflage wird das Vermessungswerk genehmigt und die Ergebnisse vom kantonalen Grundbuchamt im Grundbuch sowie von der Gemeinde Hölstein in deren Kataster nachgeführt.

Weitere und ausführliche Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde Hölstein zu finden.

Kommentare

Weiterlesen

Beat Jans Schutzklausel Zuwanderung
187 Interaktionen
«Feuerlöscher»
Simon Haslimeier
4 Interaktionen
Pyros & Co.

MEHR AUS BASELLAND

Reinach BL
Pratteln
Kantonspolizei Basel-Landschaft.
Stau auf A2
Einbürgerung Sprachniveau B2 B1
12 Interaktionen
Baselland