Eine Fahrerin in Ramlinsburg BL hat einen Rehbock angefahren und Fahrerflucht begangen. Nun muss sie sich möglicherweise wegen Tierquälerei verantworten.
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Ein Rehbock steht auf einer Wiese. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Fahrerin hat einen Rehbock angefahren und ist dann davon gefahren.
  • Weil sie keine Meldung darüber erstattete, muss sie sich wegen Tierquälerei verantworten.

Eine Fahrzeuglenkerin hat sich in Ramlinsburg BL aus dem Staub gemacht, nachdem sie einen Rehbock angefahren hatte. Die Unfallverursacherin muss sich laut Angaben der Baselbieter Polizei wegen Fahrerflucht und Tierquälerei verantworten.

Die Baselbieter Polizei wurde am Sonntagmorgen vom Jagdaufseher über den Unfall informiert, der sich am Samstagabend zugetragen hatte. Der Aufseher sei von einer Drittperson auf das tote Tier aufmerksam gemacht worden. So hiess es in einer Mitteilung der Baselbieter Polizei.

Die Unfallverursacherin habe sich auf Anraten ihrer Versicherung inzwischen bei der Polizei gemeldet. Der Unfall sei an die Staatsanwaltschaft rapportiert worden, hiess es weiter. Weil sie ein verletztes Tier ohne Meldung seinem Schicksal überlassen habe, müsse sich die Frau möglicherweise auch wegen Tierquälerei verantworten.

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