Erleichterte Verschiebungsmöglichkeit der Einschulung im Baselbiet

Keystone-SDA Regional
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Liestal,

Erziehungsberechtigte sollen im Baselbiet die Einschulung ihrer Kinder einfacher verschieben können. Die Baselbieter Regierung will die Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule entsprechend anpassen.

Schulabgänger Zug
Ein Schulzimmer. (Symbolbild) - Keystone

Ausgangspunkt war eine CVP-Motion aus dem Landrat, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Bericht der Regierungsrats hervorgeht. Die Motionärin hatte sich am Umstand gestört, dass eine Verschiebung der Einschulung nur nach ärztlicher oder schulpsychologischer Abklärung möglich sei.

Mit der Verschiebung des Einschulungsstichtags vom 30. April auf den 31. Juli im Rahmen von HarmoS seien die jüngsten Kinder beim Eintritt in den Kindergarten erst knapp vierjährig, heisst es in der Motion. Für Kinder, die den notwendigen Entwicklungsstand noch nicht erreicht haben, könne dies eine Überforderung bedeuten.

Die Baselbieter Regierung kommt nun nach der Vernehmlassung der Forderung nach einer einfacheren Verschiebung der Einschulung nach. Allerdings sei dies auch mit einer Anpassung auf Verordnungsebene möglich, eine Änderung des Bildungsgesetzes sei nicht nötig, schreibt die Regierung.

Neu sollen die Erziehungsberechtigten nach Rücksprache mit der Schulleitung über eine Rückstellung ihrer Kinder entscheiden können, ohne dass eine Abklärung durch Fachexperten stattfinden muss. Dasselbe soll auch in umgekehrter Richtung gelten: Für Kinder, die bis zu 15 Tagen nach dem Stichtag geboren sind, kann bei der Schulleitung eine frühere Einschulung beantragt werden.

Die Verordnungsänderung soll per 1. Januar 2021 in Kraft treten mit erstmaliger Wirkung für das Schuljahr 2021/22.

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