Langenbruck

    Die amtliche Vermessung wird in Langenbruck erneuert

    Nau.ch Lokal
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    Liestal,

    Wie die Gemeinde Langenbruck am 5. Januar 2023 informiert, werden die Vermessungswerke im Feld- und Waldgebiet aktualisiert.

    Blick auf den Weiler Bärenwi in Langenbruck.
    Blick auf den Weiler Bärenwi in Langenbruck. - Nau.ch / Werner Rolli

    Die Erneuerung der amtlichen Vermessung auf den einheitlichen Standard AV93 der Schweiz erfolgt im Kanton Basel-Landschaft in drei Etappen.

    Die dritte Etappe umfasst die Feld- und Waldgebiete, welche noch nicht dem Standard AV93 entsprechen.

    Gestützt auf den Landratsbeschluss 2015/176 über den Verpflichtungskredit der langfristige Massnahme AV93 III (AV93 in TS3) werden die Vermessungswerke der Gemeinden ausserhalb der Bauzonen vollständig auf den Standard AV93 erneuert.

    Für die Gemeinde Langenbruck erhielt die Firma Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG, Hooland 10 in Arboldswil, vom Kanton den Zuschlagsentscheid.

    Neue Grundstücksflächen werden definiert

    Das Baugebiet wurde im Rahmen der zweiten Etappe bereits auf den AV93 Standard umgearbeitet.

    Beim bisher provisorisch numerisierten Vermessungsstandard des übrigen Gemeindegebietes geht es nun primär um den Ersatz der digitalisierten Punkte durch berechnete Punkte.

    Nach der Berechnung im Büro werden Kontrollen im Feld durchgeführt.

    Anschliessend werden die bestehenden Grundstücke über die neu berechneten Grenzpunkte definiert und die daraus resultierenden neuen Grundstücksflächen ins Grundbuch übernommen.

    Vermarkung fehlender Grenzpunkte auf Kosten des Grundeigentümers

    Auf eine generelle Vermarkung fehlender Grenzpunkte wird verzichtet.

    Verlangt ein Grundeigentümer die Vermarkung der fehlenden Grenzzeichen, so geschieht dies unter Kostenangabe zu seinen Lasten.

    Es wird ein öffentliches Auflageverfahren durchgeführt

    Neben den Grundstücken werden auch Bodenbedeckung und Einzelobjekte (Gebäude, Gewässer, Wald, et cetera) überarbeitet.

    Im Anschluss an die Überarbeitung findet ein öffentliches Auflageverfahren mit Einsprachemöglichkeit statt. Die Grundeigentümer werden direkt angeschrieben.

    Die Gemeinde bittet die Grundeigentümer um Unterstützung

    Die Grundeigentümer und Einwohner werden gebeten, der Erneuerung des Vermessungswerkes der Gemeinde mit Interesse zu begegnen und die ausführenden Feldequipen beim Zugang zu den Grenzzeichen und Gebäuden zu unterstützen.

    Für Rückfragen steht der zuständige Projektleiter, Christian Lindenberger der Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG, telefonisch gerne zur Verfügung.

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