Schaulustige sollen künftig bei Unfällen und Verbrechen im öffentlichen Raum von der Polizei vom Ereignisort weggewiesen werden können, wenn die Persönlichkeitssphäre von Toten oder Verletzten verletzt wird. Die Baselbieter Regierung hat ein entsprechend revidiertes Polizeigesetz an den Landrat überwiesen.
Liestal
Die Innenstadt von Liestal. - Keystone
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Die Neufassung des Gesetzes sieht neben diesen Massnahmen zahlreiche weitere Änderungen vor. So soll mit der Revision auch die Grundlage für den elektronischen Datenaustausch geschaffen werden und Stalking mit einer zwölftägigen Wegweisung und Strafandrohung bei Nichtbefolgung geahndet werden können.

Das revidierte Polizeigesetz trage der technologischen Entwicklung in der Kriminalitätsbekämpfung Rechnung und setze auch diverse Vorstösse des Landrats um, teilte die Baselbieter Regierung am Mittwoch mit.

Auch sollen Videokameras in Polizeifahrzeugen und auf Drohnen zur Überwachung von Menschenansammlungen und Aufdeckung von kriminellen Taten oder deren Vorbereitung eingesetzt werden können.

Zudem soll gemäss Mitteilung die Grundlage für Bodycams an Polizeiuniformen geschaffen werden. Derzeit sei bei der Baselbieter Polizei aber keine flächendeckende Einführung geplant, heisst es weiter in der Mitteilung. Die Neufassung des Polizeigesetzes erlaube es jedoch, Bodycams je nach künftiger Entwicklung und Einschätzung einzusetzen.

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