Die Baselbieter Regierung hat alle Beschwerden gegen Tempo-30-Abschnitte auf Kantonsstrassen abgewiesen.
Tempo-30-Zone
Tempo-30-Zone - AFP/Archiv
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Die Beschwerden der Automobilverbände ACS und TCS seien gestützt auf drei verkehrstechnische Gutachten abgewiesen worden, teilte die Baselbieter Regierung am Mittwoch, 24. August 2022, mit.

Betroffen sind Abschnitte der Therwilerstrasse, der Schlossgasse, der Baslerstrasse und der Bruderholzstrasse in Bottmingen, ein Abschnitt der Hauptstrasse in Oberwil sowie ein Abschnitt der Bahnhofstrasse in Therwil.

Beim Entscheiden sei berücksichtigt worden, dass die Einführung von Tempo 30 auf den relativ kurzen Abschnitten von Kantonsstrassen zu keinem oder nur geringem Ausweichverkehr in den angrenzenden Wohnquartieren führen werde.

Ferner seien die Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr sehr gering. Und schliesslich würden die Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Strassenabschnitte spürbar vom Strassenlärm entlastet.

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