Absage aller Fasnachtsveranstaltungen in Liestal

    Stadt Liestal
    Stadt Liestal

    Liestal,

    Der Bundesrat hat am 28. Februar ein Verbot für Veranstaltungen, bei der sich gleichzeitig mehr als 1000 Personen aufhalten, ausgesprochen.

    Die Ombudsstelle verzeichnet einen Anstieg von 22 Prozent.
    Die Ombudsstelle verzeichnet einen Anstieg von 22 Prozent. (Symbolbild) - Der Bundesrat

    Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat zudem Folgendes beschlossen: Bei Veranstaltungen mit weniger als 200 Personen entscheiden die Veranstalter über die Durchführung. Es gelten die Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit.

    Bei grösseren Veranstaltungen mit 200 bis 1000 teilnehmenden Personen wird in Absprache des Veranstalters mit den kantonalen Behörden aufgrund einer Risikoabwägung entschieden, ob die Veranstaltung durchführt werden kann oder nicht. Zuständig ist der Kantonale Krisenstab (KKS), der für Veranstalter heute ab 16 Uhr bis 20 Uhr über die Hotline 0800 800 112 erreichbar ist. Über das Wochenende ist die Hotline von 09 bis 16 Uhr offen.

    Die Stadt Liestal untersagt deshalb die Durchführung aller Fasnachtsveranstaltungen wie Fasnachtsumzug, Chienbäse, Obestreich, Kinderfasnacht und Cherus. Sämtliche ausserordentliche Bewilligungen im Zusammenhang mit der Fasnacht sind aufgehoben, namentlich alle Freinachtsbewilligungen und Gelegenheitswirtschaftspatente (Stände und Gelegenheitswirtschaften).

    Die Stadt Liestal ersucht die Bevölkerung im Sinne der Gesundheitsprävention, die Massnahmen zu befolgen. Sie bedauert die Absage der Fasnachtsveranstaltungen ausserordentlich, trägt die bundesrätlichen Vorgaben selbstverständlich mit.

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