Wie die Gemeinde Seengen mitteilt, werden Eigentümer von Grundstücken ersucht, Bäume und Sträucher bis Ende Juni 2024 zurückzuschneiden.
Die Verwaltung der Gemeinde Seengen.
Die Verwaltung der Gemeinde Seengen. - Nau.ch / jpix.ch
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Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen werden ersucht, ihre Hecken, Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt wird.

Die lichte Höhe muss bei Fahrbahnen 4,5 Meter und bei Gehwegen 2,5 Meter betragen. Hecken, Bäume und Sträucher sind auf die Grenze zurückzuschneiden.

Im Bereich von Einmündungen und Ausfahrten ist unbedingt darauf zu achten, dass die Sichtzonenfreigehalten werden.

Verkehrssignalisationen dürfen nicht verdeckt werden

Zudem dürfen Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen durch Bepflanzungen nicht verdeckt werden.

Wo die Hecken, Bäume und Sträucher nicht bis spätestens Ende Juni 2024 zurückgeschnitten werden, wird diese Arbeit ohne weitere Anzeige an den Eigentümer auf dessen Kosten vom Gemeindewerk Seengen ausgeführt.

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