Lenzburg

    Lenzburg AG: Zwei Schulareale werden zu suchtmittelfreien Zonen

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    Der Stadtrat erklärt die Areale Angelrain und Lenzhard in Lenzburg AG zu suchtmittelfreien Zonen. In den Herbstferien folgen Markierungen und Tafeln.

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    Die Stadt Lenzburg. (Symbolbild) - Nau.ch / jpix.ch

    Der Stadtrat Lenzburg verstärkt den Schutz der Schulareale Angelrain und Lenzhard. Mit der Einführung suchtmittelfreier Zonen, einer neuen Signaletik und der Erneuerung der Videoüberwachung (inkl. teilweise Erweiterung) schafft die Stadt die Voraussetzungen für ein sicheres und respektvolles Umfeld für Kinder, Jugendliche und die gesamte Schulgemeinschaft.

    Der Stadtrat hat beschlossen, die Schulareale Angelrain (inkl. Tagesschule) und Lenzhard – gestützt auf das Polizeireglement der Gemeinden im Einsatzgebiet der Regionalpolizei Lenzburg – als suchtmittelfreie Zonen auszuweisen. Mit diesem Entscheid sollen die Schulareale als geschützte Lern-, Spiel- und Begegnungsorte gestärkt werden. Die entsprechenden Verfügungen wurden mit dem Inkrafttreten des neuen Polizeireglements erlassen und anschliessend öffentlich publiziert.

    Die Umsetzung umfasst sichtbare Bodenmarkierungen an sämtlichen Zugängen zu den Schularealen sowie Hinweistafeln an den Hauptzugängen. Die Tafeln enthalten unter anderem Hinweise auf die geltenden Bestimmungen, QR-Codes zum Polizeireglement und zu den Benützungsbestimmungen der Aussenanlagen sowie Notrufnummern und Standortkoordinaten.

    Die Gestaltung orientiert sich an der bestehenden Signaletik der öffentlichen Anlagen der Stadt Lenzburg.

    Mit der Ausweisung als suchtmittelfreie Zonen erhält die Regionalpolizei Lenzburg eine klare rechtliche Grundlage, um die Einhaltung der Bestimmungen auf den Schularealen zu kontrollieren und bei Verstössen die vorgesehenen Massnahmen zu ergreifen. Die Regionalpolizei wird auf den betroffenen Schularealen weiterhin Präsenz zeigen und regelmässige Kontrollen durchführen. Dadurch können die Regelungen wirksam durchgesetzt und problematische Entwicklungen frühzeitig erkannt werden.

    Bei der Vermietung von Turnhallen und Aulen besteht die Möglichkeit, Ausnahmebewilligungen zu erteilen. Dies wird bereits bei der Reservation im Reservationssystem abgefragt und ermöglicht eine einfache Anwendung.

    Weitere Massnahmen zur Prävention

    Die Kombination aus regelmässigeren Polizeikontrollen, einer sichtbaren Signaletik und der Videoüberwachung soll eine präventive und hemmende Wirkung entfalten. Der Stadtrat verfolgt damit das Ziel, den Konsum von Suchtmitteln auf den Schularealen wirksam einzudämmen und zu verhindern, dass sich diese zu entsprechenden Treffpunkten entwickeln. Die Schulareale sollen ihrer eigentlichen Bestimmung als sichere Lern-, Spiel- und Begegnungsorte für Kinder, Jugendliche und die Bevölkerung dienen.

    Die Erneuerung und Erweiterung der Videoüberwachung wird in einer separaten Medienmitteilung kommuniziert, sobald die rechtlichen Grundlagen vorliegen.

    Die Einführung der suchtmittelfreien Zonen sowie die Montage der Bodenmarkierungen und der Signaletik sind während der Herbstferien 2026 vorgesehen. Gleichzeitig wird geprüft, ob auch gewisse Kindergartenareale als suchtmittelfreie Zonen ausgewiesen werden sollen. Mit diesen Massnahmen setzt der Stadtrat ein klares Zeichen für sichere Schulareale und stärkt den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowohl während als auch ausserhalb der Unterrichtszeiten.

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