Wie die Gemeinde Büsserach mitteilt, sind Hundehalter, welche nach dem 1. April 2024 zuziehen, in Büsserach für das Jahr 2024 nicht abgabepflichtig.
Die Gemeindeverwaltung an der Breitenbachstrasse in Büsserach.
Die Gemeindeverwaltung an der Breitenbachstrasse in Büsserach. - Nau.ch / Werner Rolli
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Im April erfolgt der Hundesteuer-Einzug für das Jahr 2024. Wer eine falsche oder gar keine Rechnung erhält, soll sich umgehend bei der Gemeindeverwaltung melden.

Dies bedeutet, dass der Hund nicht oder falsch in der Datenbank Amicus erfasst ist. Die Gebühr pro Hund beträgt 120 Franken.

Hundehalter, welche nach dem 1. April 2024 zuziehen, sind in Büsserach für das Jahr 2024 nicht abgabepflichtig (Stichtag 1. April gilt für das ganze Jahr).

Diensthunde sind von der Steuer befreit

Für Hunde mit Geburtsjahr 2024 sind keine Abgaben geschuldet. Von der Steuer befreit sind Diensthunde der Armee, der Polizei, des Grenzwachtkorps und Blindenführhunde.

Bereits bestehende Hundehalter sind verpflichtet, bei einem Neuerwerb eines Hundes innert 14 Tagen (Welpen innert drei Monaten) den Hund durch einen Tierarzt mit einem Mikrochip zu kennzeichnen.

Der Tierarzt wird den Hund anschliessend in der Datenbank Amicus registrieren, somit ist der Besuch bei der Gemeindeverwaltung nicht nötig.

Registrierung des neuen Hundehalters

Neue Hundehalter sollen sich vor dem ersten Tierarztbesuch bei der Gemeindeverwaltung Büsserach melden.

Die Gemeindeverwaltung wird den neuen Hundehalter vorerst in der Datenbank Amicus registrieren und eine Personennummer ausstellen.

Mit dieser Nummer kann der Tierarzt den Hund kennzeichnen und auf den Hundehalter registrieren.

Für die Meldung bei der Gemeindeverwaltung kann man gerne den Online-Schalter auf der Webseite der Gemeinde nutzen oder während der Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung vorbeikommen.

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