Wie die Gemeinde Büsserach informiert, werden im April 2023 die Hundesteuerrechnungen versandt. Hundehalter werden gebeten, ihre Vierbeiner zu melden.
Die Infotafel der Gemeinde Büsserach.
Die Infotafel der Gemeinde Büsserach. - Nau.ch / Werner Rolli
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Im April 2023 erfolgt in der Gemeinde Büsserach der Hundesteuer-Einzug für das Jahr 2023.

Personen, die eine falsche oder gar keine Rechnung bekommen haben, werden gebeten, sich umgehend bei der Gemeindeverwaltung zu melden.

Dies bedeutet, dass der Hund nicht oder falsch in der Datenbank Amicus erfasst ist. Die Gebühr pro Hund beträgt 120 Franken.

Abgabepflicht und Ausnahmen

Hundehalter, welche nach dem 1. April 2023 zuziehen, sind in Büsserach für das Jahr 2023 nicht abgabepflichtig (Der Stichtag 1. April gilt für das ganze Jahr).

Für Hunde, welche im Jahr 2023 geboren sind, sind keine Abgaben geschuldet.

Von der Steuer befreit sind Diensthunde der Armee, der Polizei, des Grenzwachtkorps und Blindenführhunde.

Kennzeichnung und Registrierung der Hunde

Bereits bestehende Hundehalter sind verpflichtet, bei einem Neuerwerb eines Hundes, innert 14 Tagen (Welpen innert drei Monaten) den Hund durch einen Tierarzt mit einem Mikrochip zu kennzeichnen.

Der Tierarzt wird den Hund anschliessend in der Datenbank Amicus registrieren, somit ist der Besuch bei der Gemeindeverwaltung nicht nötig.

Neue Hundehalter werden gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung Büsserach zu melden. Vor Kennzeichnung des Hundes müssen die Halter durch die Gemeindeverwaltung im Amicus registriert werden.

Dabei erhält man eine Personennummer. Mit dieser Nummer kann der Tierarzt den Hund kennzeichnen und auf den Halter registrieren.

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