Wie die Gemeinde Röthenbach im Emmental mitteilt, bringt der Gemeinderat die Änderung des Baureglements zur ZöN A zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
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Der Gemeinderat Röthenbach bringt gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung des Baureglements zur ZöN A (Mehrzweckgebäude, Schulanlage) zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Änderung ermöglicht die anstehende Erweiterung des Mehrzweckgebäudes und zukünftige Anpassungen an den öffentlichen Bauten in der ZöN A.

Die Änderungen liegen vom 18. November bis zum 19. Dezember 2022 in der Gemeindeverwaltung auf und sind auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach erheben und Anregungen unterbreiten.

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