Eggiwil bittet um Vorsicht beim Abbrennen von Feuerwerk
Wie die Gemeinde Eggiwil mitteilt, gelten im Kanton Bern im Hinblick auf den 1. August 2023 keine besonderen Massnahmen bezüglich Feuerwerk und 1. August-Feuer.

Das Amt für Wald und Naturgefahren beurteilt die Waldbrandgefahr in grossen Teilen des Kantons als «mässig» (zweite Stufe), in Teilen des Mittellands (Jurasüdfuss, Biel und Seeland) als «erheblich» (dritte Stufe).
Die kantonalen Fachstellen und die Gemeinde Eggiwil rufen die Bevölkerung auf, vorsichtig mit Feuerwerk und 1. August-Feuern umzugehen.
Sie empfehlen, im Gebiet mit erheblicher Waldbrandgefahr 200 Meter Abstand zum Wald, zu Feld- und Ufergehölz einzuhalten.
Es ist zu beachten
Allgemein muss man bei starkem Wind auf Feuer verzichten. Feuer darf man nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen.
Feuer muss immer beaufsichtigt und Funkenwurf sofort gelöscht werden.










