Wie die Gemeinde Sumiswald schreibt, können Angehörige auf dem Friedhof bis zum 16. Juni 2024 persönliche Gegenstände von den betroffenen Grabreihen entfernen.
Im Zentrum der Gemeinde Sumiswald.
Im Zentrum der Gemeinde Sumiswald. - Nau.ch / Simone Imhof
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Im Friedhof Wasen i.E. werden drei Grabreihen nach Ablauf der Ruhefrist, gestützt auf Art. 14 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Einwohnergemeinde Sumiswald vom 13. Dezember 2018 ab dem 17. Juni 2024 aufgehoben und abgeräumt.

Es betrifft die Reihengräber der Bestattungsjahre 1992 bis 1994. Die entsprechenden Grabreihen sind auf dem Friedhof gekennzeichnet.

Abholung von persönlichen Gegenständen

Die Angehörigen der Verstobenen werden gebeten, persönliche Gegenstände bis zum 16. Juni 2024 zu entfernen.

Gemäss Art. 14 Abs. 3 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Einwohnergemeinde Sumiswald wird nach Ablauf der dreimonatigen Räumungsfrist ab dem 17. Juni 2024 über die nicht abgeräumten Gräber verfügt und die Anlage durch den Friedhofsgärtner abgeräumt.

Für später gestellte Ansprüche wird jegliche Haftung abgelehnt.

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