Schutzkonzept für die Stadtratssitzung vom 14. September
Die Stadtratssitzung vom 14. September 2020 ist öffentlich.

Die Stadtratssitzung vom 14. September 2020 ist öffentlich. Interessierte sind freundlich eingeladen, die Verhandlungen von den reservierten Sitzplätzen aus zu verfolgen. Zuschauerinnen und Zuschauer müssen sich beim Besuch der Sitzung registrieren.
Medienvertreterinnen und Medienvertreter werden gebeten, sich vorgängig beim Stadtratssekretariat anzumelden.
Man weist Sie auf die folgenden Vorschriften und Hygienemassnahmen hin, die anlässlich der Stadtratssitzung vom 14. September 2020 gemäss den Vorgaben des Bundesrates zwingend einzuhalten sind.
Vor der Sitzung
- Die Sitzung ist öffentlich. Besucherinnen und Besucher der Stadtratssitzung müssen sich registrieren lassen. Der Mindestabstand von 1.5 Metern ist jederzeit einzuhalten.
- Personen aus dem Teilnehmerkreis, die sich krank fühlen, dürfen der Sitzung nicht beiwohnen und sind angehalten, zu Hause zu bleiben. Bei entsprechendem Verdacht werden Personen mit Krankheitssymptomen von der Sitzungsteilnahme ausgeschlossen.
- Personen aus dem Teilnehmerkreis, die mit einer erkrankten Person in einem Haushalt leben oder engen Kontakt hatten, sollen auf jeden Fall zu Hause bleiben.
- Teilnehmenden, die einer Risikogruppe angehören, wird empfohlen, der Sitzung als entschuldigt fern zu bleiben.
- Teilnehmende sind angewiesen, jegliche Ansammlungen vor dem Parkhotel sowie innerhalb des Gebäudes zu vermeiden und dieses gestaffelt zu betreten. Hierzu sind die Anweisungen vor Ort zu beachten.
- Händedesinfektionsmittel wird vor dem Betreten des Sitzungsraumes bereitgestellt und es wird erwartet, dass jede und jeder Teilnehmende sich die Hände desinfiziert.
- Die Sitzordnung der vergangenen Stadtratssitzungen vom 11. Mai, 29. Juni und 31. August 2020 behaltet Gültigkeit.
Während der Sitzung
- Die Seminarbestuhlung mit Einzeltischen im grosszügigen Sitzungsraum garantiert die Einhaltung der Abstandsregeln. Die Teilnehmenden werden gebeten, ihren Sitzplatz nur für Wortmeldungen oder den Gang zur Toilette zu verlassen.
- Auf jedem Tisch steht Mineralwasser bereit. Pausen werden möglichst keine und nur auf Anordnung der Stadtratspräsidentin durchgeführt. Während einer Pause besteht für alle Sitzungsteilnehmenden die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen. Diese werden zur Verfügung gestellt.
- Für Wortmeldungen stehen zwei Mikrofonständer zur Verfügung. Die Mikrofone und die Ständer dürfen nicht berührt werden und die Rednerinnen und Redner werden gebeten, genügend Abstand zum Mikrofon zu wahren.
- Die durch die Sitzung führende Stadtratspräsidentin hat ein eigenes Mikrofon.
- Das Einreichen von parlamentarischen Vorstössen während der Stadtratssitzung ist aufgrund hygienischer Überlegungen nicht erlaubt. Parlamentarische Vorstösse können nur vorgängig zur Sitzung in postalischer oder elektronischer Form, unter namentlicher Angabe der Verfassenden und Mitunterzeichnenden (mit oder ohne Unterschrift), beim Stadtratssekretariat zuhanden der Stadtratspräsidentin eingereicht werden.
Die aufgeführten Verfassenden und Mitunterzeichnenden ohne Unterschrift werden an der Sitzung namentlich verlesen und können ihre entsprechende Unterstützung dadurch zu Protokoll geben. Eine vorgängige Unterschriftensammlung ist nicht ausgeschlossen. Dabei wird an eigenverantwortliches Handeln unter Einhaltung der Hygienevorschriften appelliert.
Es wird gebeten, die auf der Webseite zur Verfügung gestellten Mustervorlagen zu verwenden.
Nach der Sitzung
- Am Ende der Sitzung wird der Sitzungssaal durch die Teilnehmenden gestaffelt verlassen. Die Stadtratspräsidentin wird das gestaffelte Verlassen des Saals koordinieren und entsprechend mitteilen.
- Die Sitzungsteilnehmenden werden gebeten, auch nach der Sitzung keine Ansammlungen zu bilden und das Gelände des Parkhotels zügig zu verlassen.
- Sollte sich im Nachgang der Stadtratssitzung herausstellen, dass eine mit Covid-19 angesteckte Person an der Versammlung teilgenommen hat, wird diese gebeten, umgehend das Sekretariat Stadtrat zu informieren, damit notfalls Quarantänemassnahmen angeordnet werden können.