Melchnau: Termin für die Gesamterneuerungswahlen steht fest
Wie die Gemeinde Melchnau mitteilt, sind die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode vom 2023 bis 2026 auf den 23. Oktober 2022 festgesetzt.

Der Gemeinderat hat die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026 auf den 23. Oktober 2022 festgesetzt.
Nach Artikel 3, Abschnitt 2 des Organisationsreglements (OgR) vom 27. Mai 2002 sind durch die Urnenwahl nach dem Majorzverfahren der Gemeinderatspräsident und durch die Urnenwahlen nach dem Proporzverfahren vier Mitglieder des Gemeinderates, drei Mitglieder der Schulkommission, vier Mitglieder der Finanzkommission und vier Mitglieder der Kommission für Liegenschaften und Strassen zu wählen.
Für das Wahlverfahren und Vorverfahren gelten die Bestimmungen des Reglements über die Urnenwahlen und -abstimmungen vom 16. August 2018 sowie das Gesetz und die Verordnung über die politischen Rechte.
Bestimmungen für die Vorverfahren
Die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 44. Tage vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 9. September 2022, 14 Uhr, in der Gemeindeschreiberei einzureichen (Artikel 26 Abschnitt 1 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen).
Zu kumulierende Kandidaten müssen zweimal auf die Liste gesetzt werden (bei den Proporzwahlen, also beim Gemeinderat und den Kommissionen). Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet sein (Artikel 26 ff Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen).
Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten (Artikel 28 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen).
Die Listenverbindungen sind mindestens bis zum 39. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Mittwoch, 14. September 2022, 12 Uhr, bekannt zu geben (Artikel 33 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen).