Wie die Gemeinde Madiswil mitteilt, sind Steuererklärung 2023 bei unselbständig Erwerbenden bis 15. März 2024 und bei selbständig bis 15. Mai 2024 einzureichen.
Steuererklärung. (Symbolbild)
Steuererklärung. (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Es ist bereits wieder so weit: Die Steuererklärung für das Jahr 2023 ist auszufüllen.

Es gelten grundsätzlich zwei Fristen zur Einreichung, der 15. März 2024 für unselbständig Erwerbende und der 15. Mai 2024 für selbständig Erwerbende.

Die Gemeindeverwaltung kann bis 31. Mai 2024 eine Verlängerung bewilligen.

Über diese Frist hinaus sind Gesuche um Fristverlängerungen schriftlich an die Steuerverwaltung zu richten, oder am besten online zu erfassen.

Kostenlose und kostenpflichtige Fristverlängerungen

Fristverlängerungen bis am 15. Juli 2024 sind online kostenlos (schriftlich 20 Franken), und bis 15. September 2024 (online 20 Franken oder schriftlich 40 Franken) und 15. November 2024 (online 40 Franken oder schriftlich 60 Franken) kostenpflichtig.

Es wird sehr empfohlen, die Steuererklärung online auszufüllen.

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