Seit Jahren verfügt das Schwimmbad Langenthal über keinen behindertengerechten Zugang zu den Schwimmbecken für Menschen mit Handicap
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Tiefes Einkommen schlägt sich auf die Lebensqualität nieder, besonders in der Pandemie. - Keystone
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Seit Jahren verfügt das Schwimmbad Langenthal über keinen behindertengerechten Zugang zu den Schwimmbecken für Menschen mit Handicap. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verlangt, dass bei Neu- und Umbauten von Sportanlagen die Hindernisfreiheit für Menschen mit Behinderungen beachtet wird. So können Menschen mit Handicap tatsächlich an allen sportlichen Aktivitäten teilhaben. Auch die UNO-Behindertenrechtskonvention fordert in Artikel 30 klar: "Menschen mit Behinderungen ist die gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen". Mit der Anschaffung eines mobilen Schwimmbadliftes wird dieser Mangel behoben und das Schwimmbad Langenthal erhält so eine zeitgemässe Ausstattung und es wird damit ein Beitrag für die Inklusion von Menschen mit Handicap geleistet. An der Sitzung vom 1. Mai 2019 hat der Gemeinderat der Anschaffung eines mobilen Personenliftes für das Schwimmbad Langenthal zugestimmt und den erforderlichen Nachkredit in der Höhe von CHF 14'500.00 (inkl. MwSt.) bewilligt. An diesen Anschaffungskosten beteiligt sich die Schweizerische Stiftung für das cerebral gelähmte Kind mit einen Beitrag von CHF 4'600.00. Die Auslieferung des mobilen Liftes ist bis Ende Mai 2019 vorgesehen, so dass dieser bereits in der laufenden Badesaison eingesetzt werden kann.

 

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