Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die Geltungsdauer der Weggiser Planungszonen um ein Jahr bis zum 13. April 2023 verlängert.
Das Dorfzentrum in Weggis.
Das Dorfzentrum in Weggis. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Bei den vorliegenden Planungszonen geht es um Artikel 15 des Raumplanungsgesetzes (RPG) des Bundes, wonach die Bauzonen auf 15 Jahre zu dimensionieren und überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren sind.

Dazu hat der Kanton Luzern 21 Gemeinden, darunter Weggis, identifiziert, die zu grosse unüberbaute Bauzonen aufweisen und deshalb als «Rückzonungsgemeinden» gelten. Mit einer Planungszone kann sichergestellt werden, dass eine Bebauung bis zur öffentlichen Auflage der Rückzonungen verhindert wird.

Die Planungszonen in Weggis sind mit der öffentlichen Auflage am 14. April 2020 wirksam geworden. Sie erlöschen, wenn nicht innert zwei Jahren seit der Planauflage der Nutzungsplan und die Bau- und Nutzungsvorschriften öffentlich aufgelegt werden.

Diese Frist kann vom Regierungsrat in begründeten Fällen um höchstens ein Jahr erstreckt werden, insbesondere, wenn grössere planerische Arbeiten erforderlich sind.

Urnenabstimmung Mitte 2023

Das Bedürfnis für eine Verlängerung der Planungszonen in Weggis ist aufgrund der aktuell laufenden umfangreichen Planungsarbeiten begründet. Der Gemeinderat hat im Januar 2022 beschlossen, die kommunale Abstimmung über die Rückzonungsstrategie der Ortsplanungsgesamtrevision vorzuziehen.

Damit wird ermöglicht, dass die Gemeinde Weggis eine gesetzeskonforme Ortsplanung erhält. So kann sie in den kommenden Ortsplanungsgenerationen wieder handlungsfähig werden. Der Zeitplan für die Umsetzung der kantonalen Rückzonungsstrategie auf Gemeindeebene sieht vor, dass die entsprechenden Unterlagen nun der zuständigen kantonalen Dienststelle zur Vorprüfung eingereicht werden.

Parallel dazu wird auch die öffentliche Mitwirkung anlaufen, anschliessend dann die öffentliche Auflage und schliesslich die Urnenabstimmung Mitte 2023.

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