Wie die Gemeinde Vitznau mitteilt, wurde die Temporeduktion auf der Seestrasse im Bereich Strandbad bis zur Kantonsgrenze Schwyz genehmigt.
Verkehrsregeln
Verkehr. (Symbolbild) - Keystone
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Die im Februar 2021 von der Gemeinde beantragte Wiedererwägung zur Temporeduktion im Strassenabschnitt altes Strandbad bis zur Kantonsgrenze Schwyz wurde von der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) genehmigt. Sie wurde, gegenüber dem Antrag des Gemeinderats die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h zu setzen – ausgenommen in der Kurve vom FloraAlpina – auf 60 km/h festgelegt.

Die Linienführung in den Kurvenbereichen ist nicht homogen

Der untersuchte Strassenabschnitt befindet sich im Ausserortsbereich und verläuft entlang dem Vierwaldstättersee von Vitznau bis zur Kantonsgrenze Schwyz. Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit ausserorts beträgt 80 km/h.

Aufgrund der unterschiedlichen Kurvenradien zeigt sich die Linienführung der Seestrasse in den Kurvenbereichen als sehr inhomogen. Stellenweise kann der Kurvenverlauf erst spät wahrgenommen werden. Aus den genannten Gründen und weil sich bereits zahlreiche Verkehrsunfälle in diesem Abschnitt ereignet haben, darf die Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h herabgesetzt werden.

Die Auflösung des Fussgängerstreifen beim Parkplatz Zberg wird erfolgen

Die Temporeduktion wird ca. Mitte Oktober im Luzerner Kantonsblatt publiziert. Nach dem die Reduktion in Rechtskraft erwachsen ist, wird die Signalisation angepasst und gleichzeitig die Ortstafel Vitznau zur besseren Sicht ca. 30 Meter in Richtung Vitznau versetzt.

Gemäss Dienststelle vif muss im Bereich Parkplatz Zberg bzw. altes Strandbad der Fussgängerstreifen ersatzlos entfernt werden, da die Verkehrssicherheit für den Fussgänger ab seeseitigem Trottoir nicht gegeben ist und gemäss kantonalem Strassengesetz nicht mehr toleriert werden kann. Die Entfernung des Fussgängerstreifens ist eine unabhängige Massnahme der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur und steht nicht im Zusammenhang mit der Temporeduktion. Hierzu gibt es keine Möglichkeit zur Einsprache. Diesbezügliche Alternativen werden durch den Gemeinderat abgeklärt.

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