Wie die Gemeinde Vitznau berichtet, soll die Teilrevision der Gemeindeordnung in der zweiten Jahreshälfte 2023 verabschiedet werden.
Das Gemeindehaus von Vitznau.
Das Gemeindehaus von Vitznau. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Gemeinderat hat in 2022 verschiedentlich über die hohe Arbeitslast der einzelnen Gemeinderäte beraten und nach Lösungen gesucht.

Er hat mehrfach festgestellt, dass die Organisation so angepasst werden muss, dass die einzelnen Gemeinderäte ihre Arbeit im Rahmen ihres vereinbarten Pensums auch leisten können.

Mit der Unterstützung von Emmanuel Hofer, EMHO Management AG und aktuell Leiter Verwaltung ad interim wurde im Sommer 2022 ein Reorganisationsprozess gestartet, der zum Ziel hat, spätestens per neuer Legislatur 2024 bis 2027 die Gemeindeverwaltung so aufzustellen, dass sich die Gemeinderäte auf ihre strategischen Aufgaben als Gemeinderat fokussieren.

Teilrevision soll in der zweiten Jahreshälfte 2023 kommen

Der Gemeinderat revidiert aktuell die Gemeindeordnung unter anderem in Bezug auf die neuen Ressort-Zuteilung und damit verbunden die jeweiligen Pensen.

Es sind aber auch weitere Anpassungen der Gemeindeordnung notwendig.

Die Teilrevision der Gemeindeordnung soll anlässlich einer Gemeindeversammlung in der zweiten Jahreshälfte 2023 verabschiedet werden.

Diese hat zum Ziel, dass Milizpolitiker die jeweiligen Pensen und den damit verbundenen Aufwand des Amtes kennen.

Im Frühling 2024 stehen Gesamterneuerungswahlen an

Für die neue Legislatur 2024 bis 2028 legen die Gemeinderäte deshalb bis im Sommer 2023 die jeweiligen Pensen fest.

Im Frühling 2024 stehen die Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderats an.

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