Küssnacht (SZ)

Neues Reglement für den Untergrund in Küssnacht

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Küssnacht,

Der Bezirk Küssnacht schafft mit einem Konzessionsreglement klare Regeln für Leitungen im Untergrund und stimmt darüber am 14. Juni 2026 ab.

Die Gemeindeverwaltung Küssnacht (SZ).
Die Gemeindeverwaltung Küssnacht (SZ). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie der Bezirk Küssnacht berichtet, wird der kommunale Untergrund bereits heute stark genutzt. Unter anderem sind Strom-, Wasser-, Gas- und Fernwärmeleitungen darin zu finden.

Mit weiteren Energieprojekten nimmt der Bedarf an Leitungsinfrastrukturen weiter zu. Bisher bestehen jedoch nicht für alle Netze einheitliche und verbindliche Regelungen. Das neue Konzessionsreglement schafft dafür eine klare gesetzliche Grundlage.

Eine Konzession ist eine behördliche Genehmigung, mit der man ein bestimmtes Gewerbe ausüben oder eine öffentliche Sache besonders nutzen darf.

Mehr Koordination für den Untergrund im Bezirk

Heute bestehen im Bezirk bereits mehrere Fernwärmenetze sowie umfangreiche Strom-, Wasser- und Gasleitungen. Während für Strom- und Wasserversorgung seit längerem Konzessionen bestehen, fehlen für andere Bereiche bisher vergleichbare Regelungen.

Leitungsverlegungen wurden teilweise über Dienstbarkeiten geregelt. Diese Lösung erschwert jedoch eine langfristige und koordinierte Planung.

Mit der laufenden Energieplanung und dem Ausbau von Fernwärmeprojekten steigen die Anforderungen an den kommunalen Untergrund zusätzlich. Der Bezirk will deshalb die Nutzung des öffentlichen Grundes frühzeitig und abgestimmt steuern.

Mehr Übersicht

Das Konzessionsreglement regelt die Voraussetzungen für die Nutzung des kommunalen Untergrundes und schafft klare Zuständigkeiten.

Konzessionen enthalten unter anderem Vorgaben zu Bau, Betrieb und Dauer von Leitungsanlagen. Gleichzeitig sorgen sie für mehr Planungssicherheit bei den Betreibenden und für Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit.

Der Bezirksrat soll künftig Konzessionen gestützt auf das Reglement erteilen können. Dadurch können Projekte koordiniert und Nutzungskonflikte vermieden werden. Die Abstimmung darüber findet am 14. Juni 2026 statt. Bei Annahme wird das Reglement dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt.

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