Wie die Gemeinde Küssnacht SZ schreibt, ist das Baden im Bereich der Schiffsanlegestellen untersagt. Es droht Lebensgefahr.
Seepromenade Küssnacht.
Seepromenade Küssnacht. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Zu Beginn der neuen Schifffahrtssaison weist die Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees (SGV) darauf hin, dass es verboten ist, bei den Landestellen zu baden.

«Leider kommt es immer wieder vor, dass sich Personen nicht an das geltende Badeverbot halten», schreibt die SGV.

Den meisten Badenden sei gar nicht bewusst, dass sie sich in grosse Gefahr begeben würden.

Gefahren für die Badenden

Das Mitfahren auf dem Ruder oder am Schaufelradkasten der Dampfschiffe sowie das Hineinspringen in die Nähe der Motorschiff-Antriebsschreiben ist lebensgefährlich.

Hinweisschilder an den verschiedenen Landestellen weisen ausdrücklich auf die Gefahr hin.

Der lange Bremsweg der Schiffe, rotierende Schaufelräder der Dampfschiffe, die Sogwirkung der Motor-Antriebsschrauben, eine verdeckte Sicht der Schiffsführer auf den Schiffsrumpf und die schlechte Erkennbarkeit der Schwimmenden im Wasser allgemein stellen lebensbedroliche Gefahren für die Badenden dar.

Mindestens 100 Meter Abstand halten

Deshalb gilt: Im Umkreis von 100 Meter um Hafeneinfahrten und Landestellen der Fahrgastschiffe ist das Baden im See verboten.

Zudem ist es gemäss Binnenschiffahrtsverordnung verboten, an fahrende Schiffe heranzuschwimmen, sich daran festzuhalten oder überhaupt sich ihnen zu nähern.

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