Wie die Gemeinde Küssnacht SZ angibt, liegen der revidierte Zonenplan und das umfassend überarbeitete Baureglement noch bis 6. Mai 2024 öffentlich auf.
Die Gemeindeverwaltung Küssnacht (SZ).
Die Gemeindeverwaltung Küssnacht (SZ). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Bezirk Küssnacht nahm im Jahr 2020 die Gesamtrevision der Nutzungsplanung in Angriff. Von Anfang April bis Anfang Mai 2024 wird die öffentliche Auflage durchgeführt.

Die Federführung für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Bezirk Küssnacht liegt beim Raumplanungsbüro Suter von Känel Wild.

Nach mehreren Mitwirkungsrunden mit der Bevölkerung und zwei Vorprüfungen durch das Raumplanungsamt liegen nun der revidierte Zonenplan und das umfassend überarbeitete Baureglement des Bezirks Küssnacht vor.

Einreichung von Einsprüchen

Die öffentliche Auflage dauert vom 5. April bis am 6. Mai 2024. Das gesamte Dossier kann auf der Webseite der Gemeinde als PDF abgerufen werden.

Zur Einsprache ist gemäss § 25 Absatz 3 PBG jedermann berechtigt. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Bezirksrat zu richten.

Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

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