Wie die Gemeinde Zollikon mitteilt, wird an der Firststrasse vom 18. März bis 30. Juni 2024 eine vorübergehende Verkehrsanordnung verfügt.
Blick auf die Gemeinde Zollikon am Zürichseeufer.
Blick auf die Gemeinde Zollikon am Zürichseeufer. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Im Zusammenhang mit Bauarbeiten an der Langwattstrasse wird an der Firststrasse vom 18. März 2024 bis 30. Juni 2024 eine vorübergehende Verkehrsanordnung verfügt.

Auf einem weissen Parkfeld an der Firststrasse werden 15 Quadratmeter zum Aufstellen eines Mannschaftscontainers benutzt.

Die Verkehrsanordnung wird mit dem Aufstellen der Signale beziehungsweise mit dem Anbringen der Signale rechtsverbindlich.

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Artikel 27 Abschnitt eins des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Artikel 90 bestraft.

Neubeurteilung kann verlangt werden

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon eine Neubeurteilung verlangt werden.

Das Begehren muss einen Antrag und Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Einer allfälligen Neubeurteilung wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere, zwingende Gründe: gedrängtes Bauprogramm.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Zollikon