![Goldküste](https://c.nau.ch/i/Ql6rB/1024/256/goldkuste.jpg)
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Zollikon: Temporäre Verkehrsanordnung in der Oescherstrasse
![Blick auf die Gemeinde Zollikon. Blick auf die Gemeinde Zollikon.](https://c.nau.ch/i/66ZDo/680/blick-auf-die-gemeinde-zollikon.jpg)
Im Zusammenhang mit Bauarbeiten an der Oescherstrasse 12 kommt es in diesem Abschnitt seit 21. Mai 2024 bis circa 31. Dezember 2024 zu einer Absperrung von circa 57 Quadratmetern des öffentlichen Grundes (Strasse) als Umschlagplatz für die Bauarbeiten.
Die Verkehrsanordnung ist mit dem Aufstellen der Signale beziehungsweise mit dem Anbringen der Signale rechtsverbindlich geworden.
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Artikel 27 Absatz eins des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Artikel 90 bestraft.
Verlangen einer Neubeurteilung der Verfügung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon eine Neubeurteilung verlangt werden.
Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.