Wie die Gemeinde Zollikon mitteilt, wird für die Goldhalden- und Breitackerstrasse ab 4. März bis circa 24. Mai 2024 eine temporäre Verkehrsanordnung verfügt.
Blick auf die Gemeinde Zollikon am Zürichseeufer.
Blick auf die Gemeinde Zollikon am Zürichseeufer. - Nau.ch / Simone Imhof
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Im Zusammenhang mit Bauarbeiten an der Goldhaldenstrasse und Breitackerstrasse in Zollikon wird in diesem Abschnitt ab 4. März 2024 bis circa 24. Mai 2024 eine vorübergehende Verkehrsanordnung verfügt.

Auf der Goldhaldenstrasse folgt eine Absperrung von fünf Parkplätzen, Weisse Zone und Materialdepot für Bauarbeiten.

Auf der Breitackerstrasse folgt ein Halteverbot, Absperrung von 15 Quadratmeter Trottoir und Materialdepot für Bauarbeiten.

Die Verkehrsanordnung wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Signale, rechtsverbindlich. Die Missachtung der Signalisation wird bestraft.

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