Wie die Gemeinde Zollikon informiert, gilt am Teil der Höhestrasse ab 12. August 2024 bis circa 1. März 2026 eine vorübergehende Verkehrsanordnung.
Die Gemeindeverwaltung Zollikon.
Die Gemeindeverwaltung Zollikon. - Nau.ch / Simone Imhof
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Im Zusammenhang mit Bauarbeiten an der Höhestrasse 37 wird in diesem Abschnitt ab 12. August 2024 bis circa 1. März 2026 eine vorübergehende Verkehrsanordnung verfügt.

Diese sieht eine Absperrung von circa 53 Quadratmeter öffentlichem Grund (Strasse) sowie einen Parkplatz, Weisse Zone, Umschlagplatz für Bauarbeiten und ein Halteverbot vor.

Die Verkehrsanordnung wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Signale, rechtsverbindlich. Die Missachtung der Signalisation wird bestraft.

Eine Neubeurteilung ist auch möglich

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon eine Neubeurteilung verlangt werden.

Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Einer allfälligen Neubeurteilung wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere, zwingende Gründe: Gedrängtes Bauprogramm.

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