Ein Mann verursachte 2018 einen Brand in Meilen ZH und floh an die Copacabana – fünf Jahre später kehrt er wieder in die Schweiz zurück und wird verurteilt.
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Einsatzkräfte der Feuerwehr löschen einen Brand (Symbolbild). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Meilen ZH brannte im Jahr 2018 ein Mehrfamilienhaus.
  • Der Täter, ein damals 25-jähriger Mann, tauchte nach dem Vorfall ab.
  • Er war fünf Jahre lang in Brasilien und ist nun in die Schweiz zurückgekehrt.
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Im Jahr 2018 setzte ein damals 25-jähriger Mann ein Mehrfamilienhaus in Brand: An einem Sonntagmorgen brannte es lichterloh an der Austrasse oberhalb von Meilen ZH. Das Feuerwehrteam konnte den Brand schnell unter Kontrolle bringen und die Polizei nahm den Verdächtigen fest.

Der Mann mit Russ im Gesicht und versengtem T-Shirt gestand schliesslich die Tat. Kurz nach dem Vorfall tauchte er ab. Wie die «Zürichsee-Zeitung» (ZSZ) berichtet, ist er nun vor Gericht erschienen.

Nach der Flucht vor Gericht

Der heute 30-jährige Mann lebte fünf Jahre lang in Brasilien am Strand an der Copacabana. Er kehrte schliesslich wieder in die Schweiz zurück.

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Doch was genau ist vor fünf Jahren passiert? Am Bezirksgericht Meilen äusserte sich laut der «ZSZ» der Beschuldigte zur Tat.

Er war damals unerlaubt in den Rohbau eingedrungen, den er zufällig gefunden hatte. Dort entzündete er mit seinem Feuerzeug einen Abfallsack in einer Wohnung im Erdgeschoss.

Die Richterin fragte den Mann nach dem Grund, warum er den Abfallsack überhaupt angezündet hatte: «Das war im Suff. Auf so eine blöde Idee kommt man sonst nicht», so lautete die Antwort.

Er bedauerte seine Tat und das lange Zögern, Verantwortung zu übernehmen. Inzwischen hat er geheiratet und ist Vater geworden: «Das hat mir Halt gegeben.» Heute lebt er mit seiner Familie in der Schweiz.

Freiheitsstrafe wegen Brandstiftung

Das Bezirksgericht Meilen hat eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten wegen Brandstiftung vorgeschlagen. Der Brand verursachte einen Sachschaden von knapp 230'000 Franken.

Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zudem muss der Verurteilte den Sachschaden zurückzahlen.

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