Küsnacht: Verfahren bei Solaranlagen soll vereinfacht werden
Solaranlagen und Wärmepumpen sollen einfacher erstellt werden können.
Der Regierungsrat will unter gewissen Voraussetzungen das Meldeverfahren anstelle des Baubewilligungsverfahrens einführen.
Die Anpassung betrifft auch Fernwärmeanschlüsse und öffentlich zugängliche Ladestationen für E-Autos.
Weiterhin bewilligungspflichtig bleiben Solaranlagen und aussen aufgestellte Luft und Wasser-Wärmepumpen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung.
Änderung der Bauverfahrensordnung treten ab 2023 in Kraft
Mit der geplanten Änderung müssten die Vorhaben nur der zuständigen Baubehörde gemeldet werden.
Folgt von dieser keine gegenteilige Anordnung innert 30 Tagen, kann die Anlage erstellt werden.
Steckerfertige Solaranlagen bis zu einer Fläche von vier Quadratmeter und private E-Ladestationen an bestehenden Fahrzeugabstellplätzen würden mit der Revision von der Bewilligungspflicht befreit.
Die entsprechende Änderung der Bauverfahrensordnung (BVV) wird voraussichtlich auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.