Wie die Gemeinde Küsnacht informiert, hat die Gemeinde den Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet erarbeitet.
Die Heslihalle in Küsnacht (ZH).
Die Heslihalle in Küsnacht (ZH). - Nau.ch / Kilian Marti
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Gestützt auf § 15 e der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV) vom 14. Oktober 1992 hat die Gemeinde Küsnacht den Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet erarbeitet.

Gestützt auf § 15 i HWSchV macht die Gemeinde Küsnacht die Planauflage öffentlich bekannt.

Die Unterlagen liegen vom 1. Juni bis zum 31. Juli 2023 während 60 Tagen bei der Gemeinde Küsnacht zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Gemäss § 15 g Absatz 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben.

Einwendungen können bis Ende Juli 2023 eingereicht werden

Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis zum 31. Juli 2023 mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Kontaktstelle eingereicht werden.

Die Einwendungen werden anschliessend der kantonalen Baudirektion zugestellt.

Diese entscheidet über die Einwendungen, zusammen mit der grundeigentümerverbindlichen Festlegung der Gewässerräume.

Sämtliche Unterlagen können elektronisch bis am 31. Juli 2023 bezogen werden.

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