Am 28. November 2021 wird in Küsnacht gewählt. Hier informiert die Gemeinde, welche Möglichkeiten die Stimmberechtigten haben.
Eine Person schiebt ihren Stimmzettel in die Wahlurne. (Symbolbild)
Eine Person schiebt ihren Stimmzettel in die Wahlurne. (Symbolbild) - Keystone
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Bis am Sonntag, 28. November 2021, bestehen für die Stimmberechtigten noch verschiedene Möglichkeiten, an den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen teilzunehmen.

Briefliche Stimmabgabe

Die Stimmrechtscouverts müssen spätestens am 28. November, 11 Uhr, im Briefkasten der Gemeindeverwaltung eintreffen. Die Stimmrechtscouvert sind rechtzeitig bei der Post abzugeben oder in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung zu werfen.

Vorzeitige Stimmabgabe im Gemeindehaus

Während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung können die Stimmzettel bis am Freitagabend, 26. November 2021, im Gemeindebüro abgegeben werden.

Persönliche Stimmabgabe

Die Urne ist am Abstimmungssontag wie folgt geöffnet: Sonntag 28. November 2021, Gemeindehaus, 9 bis 11 Uhr.

Stellvertretung

Bei der vorzeitigen und persönlichen Stimmabgabe kann man sich durch eine andere stimmberechtigte Person vertreten lassen. Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig den eigenen Stimmrechtsausweis abgeben.

Stimmrechtsausweis immer unterschreiben

Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss man in jedem Fall den Stimmrechtsausweis unterschreiben.

Auszählungsort

Die Auszählung der Stimmunterlagen erfolgt im Saal des reformierten Kirchgemeindehauses in Küsnacht.

Abstimmungsresultate

Die Abstimmungsresultate werden am Sonntagnachmittag, 28. November 2021, auf der Homepage aufgeschaltet und sind ebenso über die App VoteInfo einsehbar.

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