Festsetzung der Gewässerräume an lokalen Gewässern in Zollikon
Gemäss eidgenössischem Gewässerschutzgesetz und den Ausführungsverordnungen von Bund und Kanton sind entlang von Seen, Flüssen und Bächen sogenannte Gewässerräume festzusetzen.

Gemäss eidgenössischem Gewässerschutzgesetz und den Ausführungsverordnungen von Bund und Kanton sind entlang von Seen, Flüssen und Bächen sogenannte Gewässerräume festzusetzen. Sie ersetzen die bisherigen Gewässerabstände.
Der Gemeinderat Zollikon bewilligte für die Erarbeitung der Gewässerraumpläne einen Kredit von 55'000 Franken und beauftragt das Ingenieurbüro EWP AG, Effretikon, mit der Ausführung der Arbeiten.