Zumikon: Erstellung einer Tempo-30-Zone Gebiet Falifang/Strubenacher

Gemeinde Zumikon
Gemeinde Zumikon

Goldküste,

In der Gemeinde wurde ein Antrag für eine Tempo-30-Zone eingereicht.

Tempo-30-Zone
Eine Tempo-30-Zone. (Symbolbild) - Keystone

Im Zusammenhang mit der Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) wurde u.a. der kommunale Richtplan, Teil Verkehr, am 6. März 2018 von der Gemeindeversammlung genehmigt. Dieser sieht in grossen Teilen von Zumikon aufgrund von Erschliessungsdefiziten Langsamverkehrszonen vor.

Anlässlich der Gemeindeversammlung wurde der Antrag gestellt, dass im Bereich des Schulhauses an der Farlifangstrasse eine Tempo-30-Zone (T-30-Zone) einzurichten sei; dieses Begehren wurde durch die anwesenden Stimmberechtigten angenommen. Im September 2019 ist die Revision von Orts- und Richtplanung in Rechtskraft erwachsen. In der Folge wurde die Planung einer T-30-Zone an der Farlifangstrasse (Ebmatingerstrasse bis Weid) aufgenommen.

Das Vorprojekt wurde in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Suter von Känel Wild AG erstellt und am 2. Februar 2021 zusammen mit einem Stimmzettel für die Konsultativabstimmung an 333 Stimmberechtigte Anwohner auf dem Postweg zugesandt. Für interessierte Anwohner organisierte die Abteilung Tiefbau am

11. Februar 2021 (aufgrund der aktuellen Covid-19 Situation) eine Online-Veranstaltung, an der fünf Anwohner teilgenommen haben. 200 Personen nahmen an der Abstimmung teil. Die an der Befragung teilnehmenden Anwohner des betroffenen Gebiets Farlifang/Strubenacher haben sich in der Abstimmung deutlich (mit 80,5 % Ja-Stimmen) für die Einführung einer T-30-Zone gemäss dem präsentierten Vorprojekt ausgesprochen.

Das Projekt wird nun detaillierter für die Umsetzung geprüft und die Direktbetroffenen werden schriftlich über das Ergebnis der Konsultativabstimmung sowie über die weiteren Schritte informiert. Der Gemeinderat stimmt dem Vorgehen zu und beauftragt das Ressort Tiefbau mit der Planung, damit das Projekt im

Jahr 2022 umgesetzt werden kann. Dazu gibt er den im Budget der Investitionsrechnung 2021 eingestellten Kredit von CHF 50'000.00 frei.

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