Wie die Gemeinde Küsnacht informiert, wird die Haltestelle Himmelistrasse im Jahr 2023 behindertengerecht umgebaut. Das Projekt liegt öffentlich auf.
Die Gemeindeverwaltung im Zentrum von Küsnacht (ZH).
Die Gemeindeverwaltung im Zentrum von Küsnacht (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet die Gemeinde Küsnacht, die Zugänge zu den Bushaltestellen und Fahrzeugen bis zum 31. Dezember 2023 behindertengerecht umzubauen.

Im Jahr 2016 wurden die Rahmenbedingungen und Lösungsstrategien im Rahmen einer Studie ausgearbeitet.

Darauf aufbauend ist 2018 ein «Vorprojekt Plus» ausgearbeitet worden.

Die daraus resultierende Terminierung und Budgetierung sieht eine Sanierung der Bushaltestelle Himmelistrasse im Jahr 2023 vor.

Ziel ist die Gleichstellung

Mit dem Bauprojekt der oben genannten Bushaltestellen ist die Gleichstellung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität im öffentlichen Verkehr gewährleistet.

Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt.

Die Projektunterlagen liegen nebst einem Verzeichnis sämtlicher für die Abtretung von Rechten oder für die Leistung von Beiträgen in Anspruch genommenen Personen sowie der an sie gestellten Ansprüche bei der Gemeinde Küsnacht, Bausekretariat, zweiter Stock, Obere Dorfstrasse in Küsnacht, zur Einsicht auf.

Einsprache muss schriftlich erfolgen

Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.

Innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen (Poststempel) können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihrem schutzwürdigen Interesse berührte Personen, Gemeinde sowie andere Körperschaft oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen das Projekt bei der Gemeinde Küsnacht, Obere Dorfstrasse in Küsnacht schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben.

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