Regierungsrat stützt Umzonung in Horw
Der Regierungsrat weist Beschwerden gegen die Umzonung im Gebiet Seebucht Horw ab. Damit kann die geplante Entwicklung des Areals vorangetrieben werden.

Wie die Gemeinde Horw mitteilt, beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Horw an der Urnenabstimmung vom 3. März 2024 eine Teilrevision der Ortsplanung. Ausgenommen von der bereits erfolgten Genehmigung durch den Regierungsrat war eine in der Ortsplanungsrevision enthaltene Umzonung im Gebiet der Seebucht Horw.
Dagegen wurden Beschwerden eingereicht, die der Regierungsrat nun behandelt hat. Er kommt zum Schluss, dass die Beschwerden abzuweisen sind.
Die beschlossene Umzonung in die Zone für öffentliche Zwecke und die Zone für Sport- und Freizeitanlagen ist recht- und zweckmässig. Die Transformation des Gebiets Seefeld ist im öffentlichen Interesse und in den kommunalen Planungsinstrumenten und Konzepten hinreichend verankert.
Neben dem geplanten Ausbau des Strandbads und der Sport- und Erholungsanlagen erfolgt eine Vervollständigung sowie Aufwertung eines grösseren zusammenhängenden Naherholungsgebiets an der Horwer Seebucht für die Bevölkerung.










