Kriens will zurück zu gesunden Stadtfinanzen. Für dieses Ziel unterbreitet der Stadtrat dem Einwohnerrat ein Finanzhaushaltsreglement.
Die Stadt Kriens
Die Stadt Kriens. - keystone
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Es setzt die zuletzt im Parlament zu Kenntnis genommene Finanzstrategie verbindlich um. Wesentlichstes Instrument ist dabei die Einführung einer Schuldenbremse.

«Stadtfinanzen im Gleichgewicht»: So lautete der Titel eines Planungsberichtes, mit dem der Krienser Stadtrat noch im Frühling 2020 den Einwohnerrat über seine geplante finanzpolitische Strategie informierte. Das Papier wurde im Parlament im Wesentlichen als richtigen Weg gewürdigt, wie die Stadtfinanzen langfristig wieder auf eine gesunde Basis gestellt werden können. Weil bereits bei der nächsten Debatte über finanzpolitische Themen im Krienser Parlament (es war die Beratung des Budget 2021) wichtige Eckpfeiler dieses Strategiepapier nicht eingehalten wurden, formulierte das Parlament den Auftrag, die Verbindlichkeit der Strategie über ein kommunales «Finanzhaushaltsreglement» gesetzlich niederzuschreiben.

Gleichzeitig waren nicht nur in Kriens verschiedene Fragen aufgetaucht, die sich aus der Umsetzung des seit dem 1. Januar 2018 geltenden kantonalen Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) ergeben hatten. Das Gesetz verpflichtet die Gemeinden, ihre Budgets und Jahresrechnungen aufgrund der neuen Gesetzgebung einheitlich zu erarbeiten bzw. zu präsentieren. Parallel dazu hatte der Kanton Luzern die integrierte Kostenrechnung mit Globalbudgets eingeführt (HRM2). Diese doppelte Neuerung stellte Verwaltung und Exekutivmitglieder vor sehr grosse Herausforderungen. Gleichzeitig standen Parlamente bei der Wahrnehmung einer ihrer Kernaufgaben, der finanzpolitischen Steuerung ihrer Gemeinden, vor völlig neuen Aufgaben. Denn auf allen Ebenen fehlten die Erfahrungen mit der Umsetzung und Anwendung der neuen Gesetzgebung. In der Zwischenzeit konnten zwar erste Unklarheiten geklärt werden, trotzdem mussten bzw. müssen einzelne Bestimmung auf kommunaler Ebene in einem Reglement oder Verordnung konkreter definiert werden.

Im Spannungsfeld zwischen neuer Rechtslage und dem Auftrag des Stadtparlamentes hat der Krienser Stadtrat ein Finanzhaushaltsreglement und einen dazugehörigen Verordnungsentwurf ausgearbeitet und legt diese dem Parlament für die April-Sitzung in einer ersten Fassung vor.

Budgets und Rechnungen müssen in einem Zeitraum über 5 Jahre in Zukunft ausgeglichen sein

Das Finanzhaushaltsreglement nimmt die Stossrichtung des Planungsberichtes «Stadtfi-nanzen im Gleichgewicht» auf und verknüpft diesen mit der Umsetzung der kantonalen Gesetzgebung. Dabei werden finanzpolitische Vorgaben aus dem Planungsbericht verbindlich eingearbeitet. So legt der Reglementsentwurf fest, dass Budgets und Rechnungen der Stadt Kriens in einem Zeitraum über 5 Jahre in Zukunft zukünftig mindestens ausgeglichen sein müssen.

Das ist für Kriens unter den heute bekannten Vorgaben bereits eine herausfordernde Aufgabe. Das Reglement legt darüber hinaus detailliert fest, wie allfällige Ausgleiche in diesem Zeitrahmen zu erfolgen haben. Und es definiert, ab welchen Abweichungen der Stadtrat Massnahmen zu ergreifen habe.

Die Schuldenbremse ist eingebettet in die Gesamtstrategie, damit Kriens seine in den letzten Jahren aufgelaufenen Schulden gezielt reduzieren und so die Zinslast vermindern will. Auf eine fixe Obergrenze will sich der Vorschlag des Stadtrates aber nicht festlegen. Vielmehr soll der Einwohnerrat die Kompetenz erhalten, die Obergrenze der Fremdverschuldung jährlich mit dem Aufgaben- und Finanzplan festzulegen.

Der Krienser Stadtrat bekräftigt mit diesem Reglement seinen Willen, die Stadtfinanzen wieder auf eine gesunde Basis zu stellen. Der Wille ist gepaart mit der festen Absicht, dass über die Reglementsvorgaben ein ausgewogener Weg gefunden werden kann, wie die Stadtfinanzen gefestigt werden können, ohne dass Kriens an Lebensqualität verliert.

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