Kriens bedauert Schliessung der Bahnübergänge

Stadt Kriens
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Kriens,

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Schliessung der Bahnübergänge zwischen Kriens und Horw richtig gewesen sei.

Nied Bahnübergang
Ein beschrankter Bahnübergang mit Rotlicht (Symbolbild). - dpa

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Schliessung der Bahnübergänge zwischen Kriens und Horw (Horwer-/Krienserstrasse sowie Wegmatt-/Kreuzstrasse) richtig gewesen sei. Es sei für Radfahrende und Fussgänger zumutbar, die nahe gelegene, neu gebaute Unterführung Sternmatt in Horw zu nutzen. Selbst wenn dies zu einem Umweg führe.

Die Stadt Kriens hatte sich im Interesse der Anwohnenden gegen die Schliessung der beiden Bahnübergänge ausgesprochen. Die Zentralbahn als Bauherrin hatte diese Schliessung in Zusammenhang mit der Verdichtung des Taktfahrplanes zwischen Horw und Luzern beantragt. Die beiden Bahnübergänge sind seit den Bauarbeiten an der Bahnstrecke geschlossen.

«Wir nehmen diesen Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis», sagt Maurus Frey, Bauvorsteher der Stadt Kriens. «Wir haben uns für deren Erhalt eingesetzt, weil wir der Meinung sind, dass diese Querungsmöglichkeit für Fussgänger und Radfahrende wichtig gewesen wäre für das soziale Leben und die Quartiere auf beiden Seiten des Bahntrassees.»

Der alltägliche Austausch sei für die Menschen in diesem Teil des Kuonimatt-Quartiers und deren Nachbarn in Horw damit komplizierter geworden. Der Stadtrat Kriens werde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nun analysieren und dann über einen allfälligen Weiterzug entscheiden.

In diese Überlegungen miteinbezogen würden auch weitere Aspekte des Querungsverkehrs. Die Brändi-Unterführung – mit der Schliessung der beiden Bahnübergänge nun die einzige Verbindung für den Langsamverkehr zwischen Kriens und Horw – sei stark belastet, eng und stelle hohe Ansprüche an gegenseitige Rücksicht.

Es sei deshalb zumindest noch einmal zu überlegen, ob im neuen Bahnhof Mattenhof in der Sternmatt-Unterführung der Mischverkehr (gemeinsame Nutzung durch Radfahrende und Fussgänger) noch einmal zu prüfen sei. Diese Unterführung erfüllt allerdings die entsprechenden baulichen Anforderungen an den Querschnitt nicht, weshalb das Bundesamt für Verkehr hier ein Fahrverbot für Radfahrende verfügt hat.

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