In Wäldern um Kriens gilt eine Leinenpflicht für die Hunde
Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand.
Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen.
Die Leinenpflicht für Hunde ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert.
Die Regelung hat einen guten Grund
Das Nichteinhalten der Leinenpflicht wird als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst.
Die Regelung hat einen guten Grund: Wildtiere regieren mit Flucht, sobald sich ihnen ein durchs Unterholz rennender Hund nähert.
Bei bodenbrütenden Vögeln kann dies an einem kühlen Morgen bedeuten, dass die Eier oder bereits geschlüpften Jungtiere erfrieren.
Die Leinenpflicht gilt für alle Hunde
Für Rehkitze ist die Tatsache, dass sie enttarnt werden, besonders gefährlich, weil die Fährte der Hunde anderen natürlichen Feinden quasi den Weg weist.
Die Leinenpflicht gilt für alle Hunde – also auch für jene, deren Haltende überzeugt sind, dass ihr Hund «sicher nicht jage».
Die Leinenpflicht gilt jedoch nicht für Jagd- und Herdenschutzhunde sowie Diensthunde der Polizei und des Rettungswesens beim Einsatz und bei der Ausbildung.