Wie die Gemeinde Horw meldet, wurde am 3. März 2024 die Teilrevision der Nutzungsplanung angenommen, welche die Entwicklung von Horw definiert.
Das Dorfzentrum in Horw.
Das Dorfzentrum in Horw. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Entscheid über die Teilrevision der Horwer Ortsplanung fiel am Abstimmungssonntag vom 3. März mit 3891 Ja-Stimmen zu 1782 Nein-Stimmen.

Das entspricht einer Zustimmung von 68,6 Prozent. Die Stimmbeteiligung betrug 56,7 Prozent.

Die Revision notwendig gemacht haben die fortlaufende Veränderung von Gesellschaft und Umwelt sowie Vorgaben aus der übergeordneten Gesetzgebung.

Vielfältige Quartiere und polyzentrische Struktur

Durch die Teilrevision ändert sich für die Horwer Bevölkerung kurzfristig wenig. Auf Neueinzonungen oder grössere Aufzonungen wurde verzichtet.

Mit der Teilrevision stellt die Gemeinde aber sicher, dass sich Horw mittelfristig gemäss den fünf Leitideen aus dem räumlichen Entwicklungskonzept weiterentwickelt.

Vielfältige Quartiere, polyzentrische Struktur, urbanes Rückgrat, vernetzte Grün- und Naturräume sowie ein aufgewerteter Seeuferbereich.

Neue Vorgaben für nachhaltige Entwicklung

Notwendig wurde die Teilrevision aufgrund neuer Vorgaben von Bund und Kanton. Diese müssen in die kommunale Nutzungsplanung übernommen werden.

Dazu gehören insbesondere neue Baubegriffe und Messweisen. Weiter haben Bund und Kanton vorgegeben, dass Gewässerräume und Verkehrszonen ausgeschieden werden müssen.

Auch Themen wie Sicherung von Freiraum im Gebiet Seefeld, Festlegung von Gebieten mit einer Siedlungsentwicklung nach innen, Förderung des preisgünstigen Wohnraums, Sicherstellung von qualitätsvollen Bauten und Aussenräumen sowie Klimaschutz und Umgang mit Energie wurden mit einbezogen.

Unterlagen liegen beim Regierungsrat zur Genehmigung

Gemeinderat Thomas Zemp freut sich über das Resultat: «Mit der Annahme der Nutzungsplanung können wir ein mehrjähriges und anspruchsvolles Projekt zum erfolgreichen Abschluss bringen.

Wir legen damit die Basis für eine massvolle Weiterentwicklung der Gemeinde.»

Die Unterlagen liegen nun beim Luzerner Regierungsrat zur Genehmigung. Wenn diese vorliegt, tritt die neue Nutzungsplanung in Kraft.

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