

Horw ändert den Bebauungsplan «Zentrumszone Bahnhof»

Wie die Gemeinde Horw berichtet, ist seit der Genehmigung des Bebauungsplans Zentrumszone Bahnhof Horw «horw mitte» im Jahr 2011 rund die Hälfte des zulässigen Bauvolumens realisiert worden. Einzelne Baubewilligungen sind zurzeit noch hängig. Wichtige Massnahmen wie die Verlegung des Steinibachs oder die Realisierung des Ziegeleiparks oder der Personenunterführung Wegmatt sind abgeschlossen.
Der Bebauungsplan wird in zwei Teile unterteilt
In einem ersten Verfahren soll nun der Bebauungsplan Zentrumszone Bahnhof Horw in zwei neue Bebauungspläne unterteilt werden, in den Teil Ost und den Teil West. Die Geleise der Zentralbahn bilden dabei die Trennlinie. Die Fertigstellung der Bebauung im Baubereich N1 in Kriens, westseitig der Zentralbahn-Geleise, ist absehbar. Deshalb sollen alle Parzellen auf dem Stadtgebiet Kriens aus dem Bebauungsplan Zentrumszone Bahnhof Horw entlassen werden.
Die Aufhebung liegt der Bevölkerung zur Einsicht aus
Die Aufhebung des bestehenden Bebauungsplans und die Entwürfe zu den neuen Bebauungsplänen Zentrumszone Bahnhof Horw, Teil West und Ost, die dazugehörigen Sonderbauvorschriften sowie die jeweiligen Planungsberichte und der kantonale Vorprüfungsbericht liegen seit 29. September bis zum 28. Oktober öffentlich auf.
Einsprachen gemäss des Planungs- und Baugesetzes (PBG) werden innerhalb der Auflagefrist schriftlich, mit Antrag und Begründung, beim Baudepartment Horw eingereicht. Einwendungen im Rahmen der Mitwirkungsauflage müssen innert der Auflagefrist per Post oder E-Mail an das Baudepartement Horw gerichtet werden.
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