Weg frei für Neues: Kein Schutz für das Stadthaus
Das Gebäude an der Bahnhofstrasse 19 erhält keine Unterschutzstellung. Damit unterstützt die Stadt Romanshorn die zentrumsbildende Funktion von Neubauten.

Wie die Stadt Romanshorn mitteilt, stellt der Stadtrat die Liegenschaft Bahnhofstrasse 19, das heutige Stadthaus, nicht unter Schutz. Der Entscheid von Anfang Februar 2026 ist rechtskräftig.
Die Liegenschaft ist seit 2018 im kantonalen Hinweisinventar Bauten der Denkmalpflege mit der Einstufung «wertvoll» aufgeführt. Die Stadt liess die Schutzwürdigkeit deshalb formell prüfen und ein Gutachten erstellen.
In der Interessenabwägung gewichtete der Stadtrat das eigentliche Schutzinteresse als gering. Dem stellte er gewichtige öffentliche Interessen gegenüber, insbesondere den haushälterischen Umgang mit dem Boden und die Unterstützung der zentrumsbildenden Funktion von Neubauten.
Er lehnte eine Unterschutzstellung deshalb ab. Einwände beschwerdeberechtigter Organisationen gingen keine ein.






